CORPORATE GOVERNANCE

Wir sind überzeugt, dass sorgfältig implementierte und gelebte Corporate Governance einen wertvollen Beitrag liefert, um das Vertrauen der Investoren und des Kapitalmarktes zu stärken. Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat im September 2002 einen Ordnungsrahmen für die verantwortungsvolle und auf nachhaltige Wertschaffung ausgerichtete Unternehmensführung und –kontrolle geschaffen. Mit diesem Österreichischen Corporate Governance Kodex, der durch freiwillige Selbstverpflichtung Geltung erlangt, wird ein hohes Maß an Transparenz für alle Stakeholder des Unternehmens gewonnen. Wolford hat einen großen Teil der Bestimmungen seit langem erfüllt und sich bereits im Geschäftsbericht 2002/03 zu den Prinzipien des Kodex bekannt.

Neben den verbindlichen „L-Regeln“, festgelegt im Corporate Governance Kodex (Fassung Jänner 2006) erfüllt das Unternehmen alle „C-Regeln“ mit Ausnahme der Regel Nr. 38 (Altersgrenze für die Nominierung eines Vorstandsmitglieds), Regel Nr. 57 (Altersgrenze für die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern) und Regel Nr. 80 (Risikomanagement). Die Dokumentation des bestehenden Risikomanagementsystems ist im Aufbau und wird im Wirtschaftsjahr 06/07 abgeschlossen werden. Bei einer Änderung der Satzung werden allenfalls Überlegungen bezüglich Altersgrenze mit einbezogen.